Onlineanmeldung für das zWIEBELforum 2024 am 18. und 19. Januar 2024 in Bonn

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Bitte für jeden Teilnehmer eine gesonderte Anmeldung ausfüllen!

Ich erkenne die Teilnahmebedingungen (s.u.) an.

Die Anmeldung ist verbindlich.

Teilnahmebedingungen:

Zahlung:

 

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und die Rechnung zugesandt. Die Teilnahmegebühr in Höhe von 549 € bzw. 499 € für Fachverbandsmitglieder (zzgl. 19 % MwSt.) bei Anmeldung bis zum 15.11.2023 oder 679 € bzw. 629 € für Fachverbandsmitglieder (zzgl. 19 % MwSt.) bei Anmeldung nach dem 15.11.2023 ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Einlass kann nur gewährt werden, wenn der  Rechnungsbetrag rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn beglichen wird.

 

Umsatzsteuer:

 

Bei den im Rahmen des Zwiebelforums 2024 erbrachten Leistungen handelt es sich um in Deutschland steuerpflichtige sonstige Leistungen, die nicht der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1a UStG (Ausfuhrlieferung § 6 UStG) oder § 4 Nr. 1b UStG (innergemeinschaftliche Lieferung § 6 a UStG) unterliegen. Da die sonstigen Leistungen in Deutschland erbracht werden, ist auch in Rechnungen an Teilnehmer aus dem europäischen oder außereuropäischen Ausland die nationale Mehrwertsteuer von 19 % auszuweisen und vom Teilnehmer zu begleichen.

 

Stornierungsbedingungen:

 

Stornierungen müssen uns schriftlich mitgeteilt werden. Bei Stornierungen bis 15.12.2023 wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 € pro Person (zzgl. 19 % MwSt.)  erhoben. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers bzw. einer Stornierung nach dem 15.12.2023 ist der gesamte Teilnahmebetrag fällig. Sie können jedoch Ihre Anmeldung ohne Kosten auf einen anderen Teilnehmer übertragen.

 

Höhere Gewalt:

 

Wird nach Anmeldung die Durchführung des Zwiebelforums 2024 durch Ausbruch eines Krieges, Verhängung von Blockaden, Inkrafttreten von Aus- bzw. Einreiseverboten oder solchen gleich zu erachtenden Maßnahmen in- und ausländischer Behörden, Epidemien, Pandemien oder anderer Fälle höherer Gewalt unmöglich gemacht, erlischt der jeweils unmöglich gewordene Teil der Verpflichtung, bei Unmöglichkeit die Verpflichtung insgesamt.